Das Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als Teil eines konstruktives Fehlzeitenmanagements und in einem ganzheitlichen Gesundheitsmanagement
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gesetzliche Aufgabe auch des öffentlichen Dienstes. Seit Mai 2004 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, ein BEM durchzuführen (§ 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB IX)). Das BEM ist eine präventive Aufgabe der Arbeitgeber und gilt für alle dort Beschäftigten (auch […]
