Mediation in der öffentlichen Verwaltung – in Ihrer Organisation

Was ist Mediation?

Unter dem Begriff Mediation verbirgt sich ein Verfahren zur Vermittlung in Konflikten durch mindestens eine unparteiische Person mit dem Ziel, eine Streitbeilegung einvernehmlich zu allerseitigem Vorteil zu erzielen.

Um dieses Ziel zu erreichen verläuft ein Mediationsverfahren in der Regel in folgender Struktur:

1. Klärung des Ablaufes eines Mediationsverfahrens

Nachdem der erste Kontakt zwischen Auftraggeber der Mediation und Mediator stattgefunden hat und ein Übereinkommen erzielt wurde, dass ein Mediationsverfahren von allen Konfliktbeteiligten gewünscht ist, führt der Mediator in die Rahmenbedingungen der Konfliktklärung ein. Hierbei wird der Verlauf und die Notwendigkeit eines neutralen Raums erklärt. Eine besondere Bedeutung nimmt hierbei auch die Erläuterung der jeweiligen Rollen ein. Jede Konfliktpartei ist hierbei selber auch dafür verantwortlich, die eigene Position zu vertreten. Die Gesprächsführung obliegt dem Mediator, der gleichfalls auf einen respektvollen Umgang miteinander achtet.

2. Themenfindung

Der inhaltlich erste Schritt in einem Mediationsverfahren ist die Identifizierung des gemeinsamen Themas. Auch wenn dies zunächst banal erscheint, ist dieser Schritt besonders wichtig. Oftmals liegen die jeweiligen Schwerpunkte bei Konflikten auf unterschiedlichen Aspekten. Die Identifizierung des Themas hilft im Weiteren dazu, die Themenbearbeitung zu strukturieren.

3. Persönliche Hintergründe und gegenseitiges Verständnis wecken

In dieser Phase dreht sich alles im Verfahren darum, dass die Konfliktbeteiligten ein gegenseitiges Verständnis füreinander entwickeln. Zu diesem Zweck werden die persönlichen Hintergründe, Interessen und Werte beleuchtet. Die jeweiligen Positionen sollen für die jeweils andere Konfliktpartei nachvollziehbar werden. Erst wenn alle Konfliktbeteiligten ein Verständnis für die jeweilige Position des anderen erlangt haben, kann die Lösungsfindung beginnen.

4. Problemlösung

Diese Phase des Verfahrens stellt gegenüber, welche Interessen bei dem Konflikt jeweils vorherrschen. Gemeinsamkeiten und Unterschiede werden durch den Mediator aufgezeigt. Auf dieser Basis entwickeln die Konfliktbeteiligten erste Ideen für ihre Konfliktlösung. Nach dieser ersten Sammlung werden die Ideen auf ihre Umsetzung hin geprüft und konkretisiert.

5. Vereinbarung

Die gemeinsame Vereinbarung stellt die konkrete Ausformulierung der erarbeiteten Lösung dar. Sie enthält die Absicht, wie die Konfliktbeteiligten zukünftig mit dem Konflikt und miteinander umgehen wollen und berücksichtigt dabei die Interessen aller Konfliktbeteiligten. Sie ist der Ausdruck und die Absichtserklärung einen guten Umgang miteinander zu finden. Wenn diese Vereinbarung getroffen wurde, wird sie von allen Beteiligten noch einmal gewürdigt und ggf. auch unterzeichnet.

Wann sind Mediationsverfahren besonders erfolgversprechend?

Zentrale Grundvoraussetzung für das Mediationsverfahren ist die Freiwilligkeit des Verfahrens. Jeder Konfliktbeteiligte (Team oder zwischen zwei Personen) muss das Verfahren als konstruktive Lösung annehmen wollen.


Im Weiteren werden Konflikte in der Regel in Eskalationsstufen dargestellt.

Diese Grafik zeigt eine sehr knappe Zusammenfassung dessen, was in den jeweiligen Stufen eines Konfliktverlaufs geschieht. Es lässt sich hieraus ableiten an welchen Stellen im Konfliktverlauf welche Art an Unterstützung angebracht wäre. In der Mediation wird davon ausgegangen, dass eine einvernehmliche Konfliktlösung zu beiderseitigem Vorteil zwischen den Phasen 3 und Phase 7 erfolgsversprechend ist.

Rechtliche Rahmung

Ein Mediationsverfahren ersetzt keinen richterlichen Beschluss, sondern wird als Konfliktlösungsverfahren zur einvernehmlichen Lösung und Vorteil aller Konfliktparteien genutzt. Sollte die erzielte Einigung in einem Mediationsverfahren rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird empfohlen, die erzielte Einigung durch einen Anwalt oder Notar in eine rechtskräftige Form, wie beispielsweise einen Vertrag zu überführen.

Mediationen durch das Beratungsteam

Seit dem 01.09.2017 ist die Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz (ZMediatAusbV) verabschiedet. Sie regelt im Wesentlichen die Qualitätssicherung und Markttransparenz für den Auftraggeber.

Wir Mediatoren verstehen uns nicht als juristische Vertreter, sondern als Vermittler in Organisationen. Unsere Schwerpunkte liegen damit auf der Vermittlung in der Arbeitswelt. Wir klären mit Ihnen Konflikte, um Teams arbeitsfähig zu halten und unterstützen durch unsere Tätigkeit eine Kultur der konstruktiven Zusammenarbeit.

Wir Mediatoren sind aufgrund des Mediationsgesetzes zur absoluten Diskretion und zu regelmäßiger Fort- und Weiterbildung nachweislich verpflichtet.

Im Erstkontakt besprechen wir mit Ihnen Ihr Anliegen und prüfen, inwieweit eine Mediation in der von Ihnen dargestellten Situation ein angebrachtes Verfahren ist.

Im zweiten Schritt führen wir in der Regel ein Vorgespräch mit den Konfliktparteien. In den Gesprächen wird das Anliegen der Personen (Konfliktparteien) thematisiert und das Mediationsverfahren dargestellt.

Die Anzahl der Mediationen hängen vom Prozessverlauf ab und liegen bei ca. drei bis fünf Sitzungen. In einem Bilanzgespräch werden die getroffenen Vereinbarungen zwischen den Konfliktparteien überprüft und ggf. angepasst. Die Intervalle zwischen den Sitzungen sollten möglichst nicht zu weit auseinanderliegen und werden nach Ihren Möglichkeiten festgelegt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert