Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gesetzliche Aufgabe auch des öffentlichen Dienstes. Seit Mai 2004 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, ein BEM durchzuführen (§ 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB IX)). Das BEM ist eine präventive Aufgabe der Arbeitgeber und gilt für alle dort Beschäftigten (auch […]

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